AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Buchung und Zahlungen

Die Buchung erfolgt online oder schriftlich mit dem Buchungsformular. Mit der Buchung bieten Sie den verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages an. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung seitens Michaela Scheller (Vermieter) und nach Eingang der Anzahlung wird der Mietvertrag geschlossen. Der Vertrag wird gültig mit der Anzahlung durch Banküberweisung auf das Konto des Vermieters.

Im Anschluss erhält der Gast eine Buchungsbestätigung. 

Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn durch Banküberweisung fällig. Sollte die Mietzahlung nicht rechtzeitig erfolgen, hat der Vermieter ein Rücktrittsrecht und kann dem Gast den Zugang zur Ferienunterkunft verweigern. 

Der vereinbarte Preis versteht sich als Bruttopreis.


2. Belegung

Die Ferienunterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl bewohnt und benutzt werden. Die angegebene Personenanzahl schließt auch Kinder, Kleinkinder und Babys ein. Die maximale Belegung ist in der Haus-/Wohnungsbeschreibung angegeben. Der Vermieter ist berechtigt, Personen die zusätzlich mitgebracht werden, zurückzuweisen. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.


3. Kaution

Eine Kaution in Höhe von 300 Euro ist mit der letzten Zahlung fällig. Die Rückzahlung erfolgt maximal 2 Wochen nach Ende des Vertragsverhältnisses durch Banküberweisung durch den Vermieter. Eventuelle Schäden bzw. Aufwandsentschädigung wird in Abzug gebracht.


4. Verbrauchskosten

Die Verbrauchskosten für Strom, Küchengas, Wasser und Abwasser sind inklusive. Eine Ausnahme bildet die Wintersaison (November bis April). Hier wird eine Heizkostenpauschale von 30 Euro pro Woche erhoben. Der Datenverbrauch bei der Nutzung des Internet-Service kann limitiert sein. Fernsehen steht via Smart TV zur Verfügung (im Haus im unteren Bereich).


5. Endreinigung

Die Endreinigung wird für das gesamte Haus mit 130 Euro berechnet. Wird nur der untere Teil des Hauses gemietet, fällt eine Endreinigung in Höhe von 80 Euro an. Für die Wohnung fallen 90 Euro für die Endreinigung an. Für Hunde wird einmalig eine Reinigungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro Hund erhoben. Der Gast ist dennoch dazu verpflichtet, das Haus /die Wohnung bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die eigene Reinigung umfasst die Küche in Ordnung zu bringen (inkl. Geschirr und Besteck sowie Pfannen und Töpfe zu reinigen), Fußböden zu fegen bzw. Staub zu saugen sowie das ordentliche Hinterlassen der Sanitäreinrichtungen. Restliche Lebensmittel bitten wir mitzunehmen. Der Grill am Haus muss von Rückständen gereinigt werden. Aller Müll einschließlich Glas, Papier etc. muss an der öffentlichen Stelle entsorgt werden. Wird das Feriendomizil nicht ordnungsgemäß übergeben, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten zu berechnen.


6. Bettwäsche

Die Betten sind bei Ankunft bezogen. Ein Wäschewechsel ist auf Anfrage gegen Gebühr möglich.


7. Haustiere

2 Hunde im Haus (1 Hund in der Wohnung) dürfen mitgebracht , müssen jedoch bei Buchung angemeldet und schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. Betten und Polstermöbel sind ausschließlich zweibeinigen Gästen vorbehalten. Alle „Hinterlassenschaften“ von Hunden sind auch in den Außenbereichen immer zu entfernen. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, eine Pauschale von 50 Euro zu berechnen.


8. Sorgfaltspflicht / Schäden 

Dem Gast steht das Recht zu, das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zur vertragsgemäßen Vereinbarung ausschließlich für Ferienzwecke zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.

Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Gegenstände aus dem Haus zu entfernen (auch nicht, wenn diese zurückgebracht werden). Dies gilt auch für Handtücher, Badetücher, Bettwäsche, Möbel und Terrassenmöbel. Für Ausflüge z.B. an den Strand sind eigene Hand- und Badetücher sowie ggfs. Stühle etc. mitzubringen.

Der Gast ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden sofort anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen. Bei schuldhafter Verursachung von Schäden an der Ferienunterkunft oder am Grundstück verlangt der Vermieter Schadensersatz.

Feiern sind ausdrücklich nicht erlaubt und vor allem in der Wohnung ist darauf zu achten, dass die Nachbarn nicht gestört werden.


9. Einrichtungen und Aufsichtspflichten

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Einrichtungen wie z. B. Küche, Hauseinrichtung, Spielgeräte etc. auf eigene Gefahr und Risiko benutzt werden. Terrassen und Treppen sind nicht immer mit Geländern abgesichert. Kinder müssen auf die Gefahren im und um das Haus herum von den Erziehungsberechtigten hingewiesen und überwacht werden.


10. Ein- und Auszug

Die Ferienunterkunft steht dem Gast am ersten Buchungstag ab 16:00 Uhr zur Anreise zur Verfügung. Eine frühere Anreise ist in der Regel nicht möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor am Haus. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen.
Verlassen Sie bitte das Haus/die Wohnung bis 10:00 Uhr am Abreisetag besenrein, entsorgen Sie Ihren Haus-, Glas-, Papier- und Plastikmüll vollständig und reinigen Sie am Haus den Grill von Kohleresten. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt eine Aufwandsentschädigung zu erheben.


11. Rücktritt und Kündigung durch den Mieter

Sie können jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der schriftliche Rücktritt wird empfohlen. Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder treten Sie die Mietzeit nicht an, kann der Vermieter Schadensersatz für die ihm entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei Stornierung des Urlaubs egal in welchem Zeitrahmen ist immer eine Bearbeitungsgebühr bzw. ein Ersatzanspruch fällig. Der Ersatzanspruch wird nachstehend berechnet

  • Bei Stornierung innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des Buchungsformulars und Ausstellung der Reservierung ohne Eingang der Anzahlung 30.-€.
  • Bei Stornierung vom 90. Tag bis zum 50. Tag vor Urlaubsantritt wird eine Serviceentgelt in Höhe der Anzahlung fällig.
  • Bei Stornierungen vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Urlaubsantritt 50% des Gesamtpreises
  • Bei Stornierung später als 29. Tage vor Urlaubsantritt stellen wir die gebuchte Leistung zu 90% in Rechnung.
  • Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise, gleich aus welchen Gründen stellen wir die gebuchte Leistung 100% in Rechnung.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, direkt gegenüber dem Vermieter nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist, als die geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

Im Falle eines Rücktritts ist der Gast berechtigt, nach Maßgaben des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Gast abgeschlossenen Vertrag eintritt.


12. Mängelanzeige/Kündigung

Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung in angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Eine Anzeige nach Rückkehr aus dem Urlaub ist somit unwirksam.

Das Ferienhaus (Casa Merlo) befindet sich in einem kleinen Bergdorf mit wenigen Anwohnern. Zusätzlich gibt es ein paar Häuser, die als Feriendomizile genutzt werden. Obwohl die allermeiste Zeit absolute Ruhe herrscht, kann es vorkommen, dass die Anwohner in den Oliven arbeiten, Gärten pflegen oder ihr Holz für den Winter vorbereiten. Sie machen das üblicherweise zu den ganz normalen Arbeitszeiten in Italien. Dies stellt keinerlei Mangel dar.

Die Wohnung in Dolcedo befindet sich in einem Haus, welches sowohl Feriengäste als auch Anwohner beherbergt. Vom Vermieter nicht verschuldete Geräusche/Störungen stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt hier für die Nutzung des Parkplatzes. Sollte dieser aufgrund nicht vom Vermieter verschuldeter Umstände nicht genutzt werden können, stellt dies ebenfalls keinen Mangel dar.


13. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Ohne Einhaltung einer Frist bei höherer Gewalt und bei zwingenden Gründen, die eine ordentliche Vertragserfüllung nicht gewährleisten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen ohne Abzüge zurücküberwiesen. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.

Ohne Einhaltung einer Frist, mit dem Anspruch seitens des Vermieters auf Schadensersatz, wenn sich der Gast vertragswidrig verhält. 


14. Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im Mietvertrag vereinbarten Leistungen. Eine eventuelle Haftung/Erstattung umfasst nur direkten ökonomischen Schaden. Für indirekte ökonomische Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nicht-ökonomischer Art (ideeller Schaden) kann der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden. Die vertragliche Haftung des Vermieters ist für jedwede Schäden des Gastes, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


15. Haftungsausschluss 

Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Internet, usw. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die er nicht zu vertreten haben, z.B. in Fällen "höherer Gewalt" wie Naturereignisse, Umweltkatastrophen, Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl und bei eingebrachten Sachen des Gastes. Dies gilt vor allem auch für Wertgegenstände, die der Gast im Ferienhaus/in der Wohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Es obliegt dem Gast in seinem eigenen Interesse hierfür eventuelle Versicherungen abzuschließen. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienobjekt und/oder am Inventar des Ferienobjektes schuldhaft verursacht hat/haben. Sämtliche Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für einen Schaden der weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, noch für einen Schaden der allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen ist. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Der Vertrag kann fristlos vom Vermieter gekündigt werden, wenn der Gast sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.


16. Gerichtsstand und Rechtswahl

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter findet deutsches Recht Anwendung. 

Bei Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist der Gerichtsstand Berlin. Ebenso wird vereinbart, dass Berlin der Gerichtsstand bei Klagen des Vermieters gegen den Gast ist.


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